Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesszinsen auch bei mittelbarer Ursächlichkeit einer Klage - Prozessverzinsung eines Erstattungsanspruches nach einvernehmlicher Erledigung des Klageverfahrens infolge Erweiterung des Vorläufigkeitsvermerks im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Prozessverzinsung eines Erstattungsanspruchs aus der Erbschaftssteuer nach einvernehmlicher Erledigung des Klageverfahrens infolge Erweiterung des Vorläufigkeitsvermerks
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 236
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge aus der Erbschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge aus der Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Prozesszinsen auch bei mittelbarer Ursächlichkeit einer Klage
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
- BFH, 29.08.2012 - II R 49/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 2041
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 15.10.2003 - X R 48/01
Anspruch auf Prozesszinsen
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Wird die Steuer auch ohne Klageverfahren herabgesetzt, greift § 236 AO nicht ein (BFH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - X R 48/01, BFHE 204, 1; BStBl. I 2004, 169).Diese Lösung entspricht auch dem Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der mit diesem verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37; vom 16. November 2000 XI R 31/00, BFHE 194, 76, BStBl II 2002, 119; vom 15. Oktober 2003 - X R 48/01, BFHE 204, 1, BStBl II 2004, 169).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Nach erfolglosem Vorverfahren erhob die Klägerin gegen die Steuerfestsetzung am 20. Dezember 2005 Klage bei dem Niedersächsischen Finanzgericht (3 K 529/05) und begehrte die Anwendung der Steuerklasse I. Mit abänderndem Bescheid vom 16. Februar 2006 wurde die Steuer auf 40.337 EUR erhöht und die Steuerfestsetzung gleichzeitig im Hinblick auf die bei dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsbesteuerung von eingetragenen Lebenspartnern (1 BvR 611/07) in vollem Umfang für vorläufig erklärt. - BFH, 13.07.1994 - I R 38/93
Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Diese Lösung entspricht auch dem Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der mit diesem verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37; vom 16. November 2000 XI R 31/00, BFHE 194, 76, BStBl II 2002, 119; vom 15. Oktober 2003 - X R 48/01, BFHE 204, 1, BStBl II 2004, 169).
- BFH, 16.11.2000 - XI R 31/00
Prozesszinsen (§ 236 AO) nach Verlustrücktrag aufgrund erfolgreicher Klage gegen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Diese Lösung entspricht auch dem Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der mit diesem verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37; vom 16. November 2000 XI R 31/00, BFHE 194, 76, BStBl II 2002, 119; vom 15. Oktober 2003 - X R 48/01, BFHE 204, 1, BStBl II 2004, 169). - BFH, 09.07.2003 - IX B 34/03
Entscheidung durch Einzelrichter
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Die Entscheidung konnte trotz Vorliegens der Revisionsvoraussetzungen nach § 115 FGO durch den konsentierten Berichterstatter ergehen, da Gründe, die hiergegen sprechen könnten, nicht vorliegen (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - IX B 34/03, BFHE 202, 408, BStBl. II 2003, 858; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO. - BFH, 29.11.2000 - I R 31/00
Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Diese Lösung entspricht auch dem Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der mit diesem verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37; vom 16. November 2000 XI R 31/00, BFHE 194, 76, BStBl II 2002, 119; vom 15. Oktober 2003 - X R 48/01, BFHE 204, 1, BStBl II 2004, 169). - BFH, 16.12.1987 - I R 350/83
Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
(2) Der Bundesfinanzhof verneint ebenfalls die Verzinsung von Erstattungsansprüchen, wenn diese nicht selbst rechtshängig gemacht worden sind (BFH, vom 16. Dezember 1987 - I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl. II 1988, 600;… vom 2. März 1988 - I R 72/84, BFH/NV 1988, 619). - VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 8930/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erstattungszinsen auf ein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Es hat damit - entgegen der Vorinstanz (VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 - 17 K 8930/02, KStZ 2004, 78) - eine mittelbare Kausalität in einem Sachverhalt als ausreichend angesehen, der dem im Streitfall zugrundeliegenden vergleichbar war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 3 A 2123/03
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
(4) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss (vom 15. Dezember 2005 - 3 A 2123/03, juris) ausgeführt, dass "im Hinblick auf Normzweck und Interessenlage der Beteiligten einschließlich prozessökonomischer Erwägungen unter einer, Änderung eines Verwaltungsaktes" im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 5b des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen i.Vm. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO auch die während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens erfolgte verbindliche Zusage einer künftigen Änderung des durch Klagerücknahme bestandskräftig werdenden Erschließungsbeitragsbescheides in Abhängigkeit von einem im Sinne der Klägerseite positiven Ausgang eines "Musterklageverfahrens" zu verstehen" sei. - BFH, 02.03.1988 - I R 72/84
Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
(2) Der Bundesfinanzhof verneint ebenfalls die Verzinsung von Erstattungsansprüchen, wenn diese nicht selbst rechtshängig gemacht worden sind (BFH, vom 16. Dezember 1987 - I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl. II 1988, 600; vom 2. März 1988 - I R 72/84, BFH/NV 1988, 619). - BFH, 09.10.1974 - VII R 11/72
Gerichtliches Verfahren - Beteiligte - Anwendbarkeit
- FG München, 21.10.2004 - 14 K 4438/01
Prozesskostenanspruch bei Aufhebung der ursprünglichen Versagung der Erlaubnis …
- BFH, 29.08.2012 - II R 49/11
Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2041 veröffentlicht. - FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2015 - 3 K 1187/12
Kostenersatz für Grundstückszufahrten
a) Der Gemeinde kommt nämlich auch bezogen auf die Gestaltung der Grundstückszufahrten ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. Urteile der Kammer vom 19. März 2013 - VG 3 K 508/10 -, Seite 10 des Urteilsabdrucks und vom 25. März 2014 - VG 3 K 203/11 -, Seite 12 des Urteilsabdrucks sowie Urteil vom 11. November 2014 - VG 3 K 654/13 -, Seiten 10 ff. des Urteilsabdrucks).